Kreuzbund Diözesanverband Eichstätt e.V.
Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft für Suchtkranke und Angehörige
Kreuzbund Diözesanverband Eichstätt e.V.
Sie befinden sich hier: Sucht- und Suchtmittel

Behandlungsmethoden

In Deutschland gibt es ein flächendeckendes System der Suchtkrankenhilfe. Um eine bestmögliche Behandlung anbieten zu können, arbeiten Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen und stationäre Einrichtungen Hand in Hand. Aus mehreren Bausteinen kann jeder suchtkranke Mensch das passende Angebot auswählen.

Selbsthilfegruppen
Für viele Suchtkranke ist die Selbsthilfegruppe die erste Anlaufstelle. Kontaktsuchende können hier wertvolle Tipps zu verschiedenen Therapieformen erhalten. In der Selbsthilfegruppe berichten die Teilnehmer/-innen, wie sie ihre Sucht überwunden haben. Die Gruppenbesucher/-innen unterstützen sich auch bei der Bewältigung von Alltagsproblemen. Jedes Mitglied entscheidet selbst, was es während des Gruppenabends anspricht. Vertraulichkeit ist das oberste Gebot. Jederzeit können neue Teilnehmer/-innen einen Gruppenabend besuchen. Die Teilnahme ist kostenlos. Insgesamt gibt es rund 8.700 Selbsthilfegruppen im Suchtbereich, die jährlich von 120.000 Menschen besucht werden. Drei Viertel der suchtkranken Gruppenteilnehmer/-innen leben mit Hilfe der Gruppe dauerhaft abstinent. Etwa ein Drittel der Teilnehmer/-innen von Selbsthilfegruppen schaffen ihren Ausstieg aus der Sucht ohne ambulante oder stationäre Therapie.

Beratungsstellen
Die Mitarbeiter/-innen von Suchtberatungsstellen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Kontaktsuchende können hier in Einzelgesprächen mit Therapeuten einen Ausweg aus der Abhängigkeit finden; über eine Beratungsstelle können Suchtkranke Anträge für ambulante oder stationäre Therapien stellen.

Viele der rund 1.300 Suchtberatungs- und Behandlungstellen bieten ambulante Therapien an. Sie dauern in der Regel ein bis anderthalb Jahre bei ein bis zwei Einzel- oder Gruppengesprächen pro Woche. Viele Hilfesuchende entscheiden sich für eine ambulante Therapie, weil sie in ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten und an ihrem Arbeitsplatz nicht auffallen möchten. Die Kosten werden vom Rentenversicherungsträger, der Krankenkasse oder dem Sozialamt übernommen.

Stationäre Einrichtungen

Der Verzicht auf ein Suchtmittel führt häufig zu Entzugserscheinungen, die in schweren Fällen lebensbedrohend sein können. Deshalb sollte die so genannte Entgiftung immer unter ärztlicher Aufsicht stattfinden, am besten in einer speziellen Entgiftungsstation eines Krankenhauses. Der Krankenhausaufenthalt dauert etwa vier bis zehn Tage. Für den qualifizierten Entzug stehen ca. 7.500 Plätze in Kliniken zur Verfügung.

Fachkliniken bieten nach der Entgiftung stationäre Therapien an. In einem Zeitraum von sechs bis 16 Wochen wird intensiv an den Ursachen für das süchtige Verhalten gearbeitet. Die Fachkliniken liegen in der Regel außerhalb der Ballungszentren. Stationäre Therapien werden von Hilfesuchenden bevorzugt, die das Gefühl haben, den Belastungen des Alltags nicht gewachsen zu sein. Fern von den alltäglichen Problemen bietet die Fachklinik einen schützenden Rahmen. Der Rentenversicherungsträger, die Krankenkasse oder das Sozialamt übernehmen die Kosten auch für eine Behandlung in einer Fachklinik. Insgesamt gibt es rund 16.000 stationäre Plätze für die medizinische Rehabilitation von Alkohol- und Medikamentenabhängigen sowie von Abhängigen illegaler Drogen.